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Aktuelles

Aktuelles Regelwerk RG01

  • 11/03/2024

Die Änderungen betreffen insbesondere

- die Aktualisierung im Anschluss an ein internes Audit und die Dokumentenkontrolle durch den ACCREDIA-Auditor,  insbesondere:

  •     Aktualisierung der Verweise auf die Vorschriften (RG01 Pkt. 4.)
  •     Klärung der Möglichkeit, ein Sonderaudit (mit möglicher ACCREDIA-Präsenz) durchzuführen, auch wenn der Vertrag gekündigt wurde (RG01, Pkt. 5.3 - Sonderaudit / Post-Audit)

Die Einzelheiten der Änderungen sind in der dieser Mitteilung beigefügten Datei zu finden (kommentierte Verordnung mit hervorgehobenen Änderungen).

Für eine unmittelbare Bewertung der im Laufe des Jahres 2024 umgesetzten Änderungen ist auch die Datei der mit der vorherigen Rev. 3 (insbesondere hinsichtlich GRA und Verifizierungsverfahren) eingeführten Änderungen beigefügt.

Die neuen Regeln (Ed. 1, Rev. 4) werden wie folgt in Kraft treten

für alle neuen Zertifizierungsanfragen (neue Angebote und Verträge) treten die neuen Regeln sofort in Kraft (11.03.2024)

für alle laufenden Zertifizierungsprozesse treten die neuen Regeln ab dem 01.09.2024 in Kraft (die so definierte Übergangsfrist wird als ausreichend angesehen, um sich an die neuen Anforderungen anpassen zu können, und es ist zu beachten, dass die Änderungen in der Regel keine Auswirkungen auf die geschäftlichen Aspekte haben)

auf Wunsch des Kunden kann das Reglement in jedem Fall ab dem Datum der Veröffentlichung (11.03.2024) angewendet werden; in diesem Fall ist eine unterzeichnete Kopie der letzten Seite des Reglements zur Bestätigung erforderlich

Alle zertifizierten Organisationen werden von der Zertifizierungsstelle über diese Übergangsfristen zu den neuen Regeln durch Veröffentlichung auf ihrer institutionellen Website informiert.