Benennung KBA
Wir sind als Zertifizierungsstelle vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benannt.
FAKT Certification Services S.r.l. ist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für den gesetzlich geregelten Bereich benannt und ist daher in der Lage, für den nachstehenden Geltungsbereich eigenständig Zertifizierungen und sonstige Bewertungen zur Erfüllung der genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) an Qualitätsmanagementsysteme auf der Grundlage der internationalen Norm EN ISO 9001+GRA oder nach dem KBA-Verfahren „CoP-Report“ bei Herstellern von Kraftfahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten durchzuführen, sofern dieser Geltungsbereich im Zusammenhang steht mit:
- dem Übereinkommen vom 20.03.1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
- der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
- der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
- der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
- der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und weiterer nationaler Rechtsakte
sowie den jeweils relevanten nachfolgenden Rechtsakten. Zur Anzeige der Benennungsurkunde bitte auf KBA klicken.
FAKT Certification Services S.r.l. hat außerdem nachgewiesen, dass die Zertifizierungsstelle die Kompetenz besitzt, Verifizierungen (Verifizierungen) von Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystemen in der Fertigung von Fahrzeugteilen durchzuführen, für die Teilegutachten (Teilegutachten) gemäß § 19 StVZO in Verbindung mit Anlage XIX der StVZO erstellt wurden (siehe Kopie Bescheinigung KBA).







